Unternehmensnachfolge

Besonderes Augenmerk ist bei der Unternehmensnachfolge geboten. Eine falsche Todesfallplanung kann erhebliche unternehmerische und finanzielle Risiken mit sich bringen, etwa beim Bestehen einer nachteiligen Gesellschaftsform, dem Anfall von Erbschafts- und Ertragssteuern oder einer Führungslosigkeit nach dem Erbfall.

Die Planung einer Unternehmensnachfolge beginnt daher idealerweise bereits zu Lebzeiten des Unternehmers im Rahmen einer lebzeitigen Vermögensübertragung. Der Unternehmer kann sich hierbei Einflussmöglichkeitenvorbehalten und gewährleisten, dass sein Unternehmen sicher an die nächste Generation übergeht.
 
Zu prüfen ist im Rahmen der Unternehmensnachfolge die Wahl und Ausgestaltung einer günstigen Gesellschaftsform sowie die Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung des Unternehmens. Unter Umständen ist auch eine Umwandlung zu erörtern. Es ist der Umfang und der Wert des Unternehmens festzustellen, um steuerliche Optionen bestmöglich ausnutzen zu können. Hier erfolgt die Übergabeplanung zwingend Hand in Hand mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
 
Im Rahmen eines Unternehmertestamentes ist sicher zu stellen, dass die Führung und der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet ist. Dies erfolgt regelmäßig in der Form der Einsetzung eines Alleinerben, verbunden mit Vermächtnissen zur Versorgung von Ehegatten und Familienangehörigen.