Veränderungen im Gesellschafterbestand beispielsweise durch Abtretung und Verkauf von Geschäftsanteilen oder des gesamten Unternehmens sind zu beurkunden.
Der Notar fertigt sämtliche Urkundsentwürfe, einschließlich der neuen Gesellschafterliste und der jeweiligen Handelsregisteranmeldung, mit welcher die vorstehenden Veränderungen beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden sind. Auch damit im Zusammenhang stehende Vorgänge wie Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern oder Prokuristen, Änderungen der Geschäftsanschrift der Gesellschaft oder der Wohnanschrift des Geschäftsführers sind beim Handelsregister zur Eintragung durch den Notar anzumelden.