Die Notarin Sandra Ströbele betreut sämtliche Notargeschäfte im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.
Dies sind in erster Linie Angelegenheiten der Kommanditgesellschaften (KG) sowie der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Diese bedürfen der Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar.
Die meisten Geschäfte betreffen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Notar hat hier die Gründung der Gesellschaft nebst des Gesellschaftsvertrags, der Satzung, zu beurkunden. Ferner hat der Notar die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Geschäftsführer im Rahmen der Unterschriftbeglaubigung zu beurkunden.
Der Notar begleitet sodann den Werdegang der GmbH, sei es im Rahmen der Veränderung von Gesellschaftern durch Geschäftsübertragung oder das Erhöhen sowie Senken des Kapitals der Gesellschaft. Schließlich hat er auf Wunsch der Beteiligten die Auflösung der Gesellschaft sowie deren Liquidation zu beurkunden.
Ähnliches gilt im Recht der Aktiengesellschaft (AG): Auch hier steht der Notar für Gründungen, Geschäfte während der Gesellschaft durch Beurkundungen von Hauptversammlungen oder der Liquidation der Gesellschaft zur Verfügung. Schließlich bedürfen Veränderungen der Gesellschaft durch Umwandlungen oder Verschmelzungen das Mitwirken des Notars.