Im Kaufvertrag übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung, dass die Immobilie nicht mit rechtlichen Mängeln oder Einschränkungen behaftet ist. Dies sind etwa im Baulastenverzeichnis eingetragene Nutzungbeschränkungen oder die Umstände der Baugenehmigung. Somit haftet der Verkäufer dafür, dass der Käufer die Immobilie rechtlich nutzen kann.