Durch notariellen Ehevertrag kann der gesetzlich geregelte Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart werden. Dies führt im wesentlichen dazu, dass das Vermögen beider Ehegatten vereinigt wird und somit jeder Ehegatte auch am Vermögen des anderen beteiligt wird. Es kann geregelt werden, welche Vermögensgegenstände auch hiervon unabhängig von dem einen oder anderen Ehegatten verwaltet werden darf.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft war lange Zeit gebräuchlich in landwirtschaftlichen Bereich. Aufgrund der Komplexität der Verwaltung des Vermögens sowie der erheblichen Schwierigkeiten der Aufteilung im Falle der Trennung oder Scheidung der Ehe ist der Güterstand der Gütergemeinschaft nicht mehr weit verbreitet.