Eheverträge

Aufgrund der anwaltlichen Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht gehört auch die Konzeption und Beurkundung familienrechtlicher Verträge als Notar zu unserer Kernkompetenz. Gerne stehen wir für die Beratung und Fertigung von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen zur Verfügung.

Gängige Regelungen eines Ehevertrages sind Vereinbarungen zum Güterrecht, zum nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie zum Versorgungsausgleich. Dies erfolgt zum einen „vorsorgend“, also etwa vor einer Eheschließung. Dabei werden stets in der Beratung die gesetzlichen Grundlagen dargelegt und erläutert, um sodann auf der Grundlage der Beratung und des zu fertigen Vertragsentwurfes die richtige Entscheidung und Lösung zu erarbeiten.

Von Bedeutung sind hierbei auch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Diese gewährleisten, dass Ehegatten sicher auch dann füreinander tätig werden können, wenn ein Ehegatte etwa aufgrund eines Unfalles oder aufgrund seines Alters seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Auch Vormundbestellungsverfügungen können getroffen werden, um sicher zu stellen, dass minderjährige Kinder im Falle eines Unfalles von selbst bestimmten und gewählten Vertrauenspersonen betreut und versorgt werden. Dies alles dient dazu, im Ernstfall selbstbestimmt abgesichert zu sein, ohne von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen abhängig zu sein.

Neben den vorsorgenden Eheverträgen beraten und konzipieren wir Eheverträge während der bestehenden Ehe. Es handelt sich hierbei regelmäßig um „ehebedingte Zuwendungen“ oder „Güterstandsschaukeln“, in der Regel um eine steuer- und/oder haftungsoptimierte Aufteilung des Vermögens unter den Ehegatten zum jeweiligen Schutz zu erreichen. Näheres finden Sie hierzu auch unter den Rubriken „asset protection“ sowie zu den Ausführungen zur „Erbschafts- und Schenkungssteuer“.

Kommt es zu einer Trennung oder einer Ehescheidung, kann bei entsprechendem Einvernehmen der Ehegatten durch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Streit vor Gericht vermieden werden, was regelmäßig mit nicht unerheblichen finanziellen, mehr jedoch erfahrungsgemäß mit zeitlichen und nervlichen Belastungen einhergeht. So kann ein Scheidungsverfahren schlank, zügig, diskret und regelmäßig kostengünstiger durchgeführt werden.

Dabei werden für Gewöhnlich in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen Regelungen getroffen über das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, der Rechte an der Ehewohnung und des Hausrates, über den Ausgleich ehelichen Zugewinns, der Übertragung von Vermögensgegenständen, etwa gemeinsamer Immobilien einschließlich der Übernahme hierauf lastender Darlehen, Regelungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, dem Ausgleich während der Ehe erworbener Renten im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie steuerrechtliche und erbrechtliche Fragen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Inhalt und zu Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen.