Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Familienrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, gerichtlich ebenso wie außergerichtlich, streitig ebenso wie einvernehmlich und vermittelnd. Diese sind insbesondere:
– einvernehmliche und streitige Ehescheidungen
– Rentenausgleichssachen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
– Unterhalt für Kinder, Ehegatten und nichteheliche Lebenspartner
– Zugewinnausgleich und Vermögensteilung außerhalb des Güterrechts
– Sorgerecht, Umgangsrecht
– Teilung des Hausrates
– Rechte an der Ehewohnung
– Gestaltung von Eheverträgen sowie Scheidungsvereinbarungen
– Steuer, Sozialrecht, Erbrecht und Versicherungen bei Trennung und Scheidung
– Prozessrecht, Prozesstaktik