Mein Sekretariat freut sich auf Ihren Anruf. Meine hierzu im Notariat spezialisierte Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte ist Frau Martina Nottrott. Mit ihr vereinbaren Sie einen ersten gemeinsamen Besprechungstermin. Erste Fragen kann Sie Ihnen dabei in aller Regel bereits beantworten.
Sodann findet unser erster gemeinsamer Besprechungs- und Beratungstermin statt. Wir erörtern Ihre Wünsche und Vorstellungen und stellen den erbrechtlich relevanten Nachlass fest. Wir stellen die gesetzliche Erbfolge fest sowie die bestehenden Chancen, aber auch Risiken. Nicht selten stellt sich dabei heraus, dass weit mehr zu beücksichtigen und zu überdenken ist als das, was man im ersten Moment erwartet. Wir besprechen die Möglichkeiten der jeweiligen Gestaltungen, sowohl erbrechtliche, als auch etwaige lebzeitigen Übertragungsvarianten. Sie sollen die Möglichkeiten kennen, um sich sodann aufgrund der bekannten Fakten bestmöglich entscheiden zu können.
Auf der Grundlage unserer Gesprächsergebnisse fertige ich sodann den Entwurf einer Regelung. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag. Auf dieser Grundlage kann überprüft werden, ob das Besprochene tatsächlich dem letztlich Gewollten entspricht. Nicht selten ergeben sich Fragen, Ergänzungs- und Änderungswünsche, welche Sie etwa per mail oder persönlich in einem weiteren Besprechungstermin mitteilen und welche wir erörtern. Schließlich soll das richtige Ergebnis erzielt werden.
Entspricht der Entwurf Ihren Vorstellungen, vereinbaren Sie gerne einen Beurkundungstermin mit meinem Sekretariat. In diesem Termin werde ich den gesamten Urkundstext verlesen. Dies erfolgt dabei nicht starr und in Stakkato. Vielmehr weden wir den Text auf diese Weise nochmals sorgfältig durchgehen. Durch das laute Verlesen enttarnt man die letzten Fehler im Text. Fragen, welche sich noch nicht stellten, werden offenbart. Alles dies kann für Gewöhnlich im Beurkundungstermin geklärt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, vertagt man sich, um die einzelnen Regelungen nochmal zu überdenken. Ist hingegen alles geklärt und Ihren Wünschen entsprechend, wird der Urkundstext nach dem Vorlesen genehmigt und allseits unterschrieben.
Von meiner Kanzlei aus folgt sodann die Abwicklung. Die Urkunden werden physisch erstellt und übersandt. Testamente werden dabei beim Nachlassgericht am Amtssitz des Notars, also beim Nachlassgericht Frankfurt am Main, zur Hinterlegung eingereicht. Erbverträge verbleiben dabei regelmäßig in der amtlichen Verwahrung des Notars. In jedem Fall erfolgt die Registrierung der letztwilligen Verfügung beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, sodass die letztwillige Verfügung im Ebfall auf jeden Fall sicher Berücksichtigung findet.