Das Wichtigste, was zur Konzeption einer letztwilligen Verfügung benötigt wird, ist: Ein wacher Kopf.
Alles andere ergibt sich von selbst aufgrund des Beratungsgespräches. Seien Sie sich über Bestand und Wert Ihres Vermögens im in den Wesentlichen Zügen bewusst. Sollten Sie bereits zuvor letztwillige Verfügungen getroffen haben, bringen Sie diese zur Prüfung von etwaigen Bindungswirkungen mit. Soweit Sie Unternehmer oder an Gesellschaften beteiligt sind, bringen Sie bitte die jeweilige Satzung oder den jeweiligen Gesellschaftsvertrag mit zur Überprüfung vorrangig geltender gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeklauseln. Schließlich benötige ich die Angabe Ihres Gebutsstandesamtes sowie der Geburtenregisternummer zur Registrierung der letztwilligen Verfügung.