Beim Einzeltestament trifft der Erblasser Regelungen über seinen Nachlass. Angezeigt ist dies etwa, wenn er mit dem Ergebnis der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, er also Planungssicherheit und verhindern will, dass sein Vermögen in die falschen Hände gerät. Darüber hinaus kann er dem Erben Aufwand und Kosten eines etwaigen Erbscheines ersparen, da das eindeutig formulierte notarielle Testament in Verbindung mit dem Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts nach dem Erbfall regelmäßig einen Erbschein entbehrlich macht.