Wie auch das Behindertentestament hat der Bedürftigentestament zum Gegenstand, dass der in Betracht kommende Erbe voraussichtlich nicht der Lage ist, den Nachlass ordnungsgemäß zu nutzen und zu verwalten. Denkbar ist dies etwa bei suchterkrankten Kindern oder ähnlichen Situationen (low performing kids / non performing kids).
Eine Vor- und Nacherbfolge ist in diesen Fällen denkbar. Ggf. reicht es jedoch auch aus, den Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers im Sinne einer Dauervollstreckung zu unterstellen. In diesem Fällen ist überdies eine Beschränkung von Pflichtteilsansprüchen „in guter Absicht“ möglich.