Als im vornehmlich im Familien- und Erbrecht tätiger Notar stehe ich für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Anträgen auf Erlass eines europischen Nachlasszeugnisses sowie Anträgen auf auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen zur Verfügung.
In meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht stehe ich darüber hinaus für Ihre Beratung und Vertretung in (streitigen) Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht sowie in der Rechtsmittelinstanz vor dem Oberlandesgericht zur Verfügung.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Themen Erbschein, streitige Erbscheinsverfahren, europäisches Nachlasszeugnis sowie das Testamentsvollstreckerzeugnis.