In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auch einen positiven Nachlass aus taktischen Gründen auszuschlagen, auch wenn der Nachlass werthaltig und gerade nicht überschuldet ist.
So kann es sinnvoll sein, wenn Eltern den Nachlass ihrer Eltern im Erbfall ausschlagen. In diesem Fall geht der Nachlass auf den nächsten Erben über, etwa Kinder oder Enkelkinder. So können deren Erbschaftsteuerfreibeträge ausgenutzt werden und ein Vermögen besser innerhalb der Familie aufgeteilt werden.
Zu prüfen ist dabei stets genau, ob durch eine Ausschlagung das Erbe auch tatsächlich den gewünschten Personen zukommt. eine Ausschlagung nur zugunsten bestimmter Personen ist nicht möglich. Ferner gilt: Wer ausschlägt, verliert grundsätzlich sein Erbrecht. Nur in bestimmten, im Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen hat der Erbe trotz Ausschlagung noch weitere Rechte.