Als Fachanwalt für Erbrecht und Notar berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowie im Rahmen von Vorsorgevollmachten nebst Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Die erbrechtlichen Bereiche sind insbesondere:
- Gestaltung, Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung und Beratung lebzeitiger Vermögensübertragungen
- Unternehmensnachfolge
- Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen
- Ermittlung des Nachlasses nach dem Erbfall
- Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung oder zur Abwicklung des Nachlasses
- Verwaltung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung und Abwehr der Rechte einzelner Miterben gegenüber Dritten und einzelnen Miterben sowie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter Einschluss des Immobilienrechts
- Ausschluss und Beschränkung der Haftung von Erben gegenüber Gläubigern des Erblassers
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Beratung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Prozessführung und Prozesstaktik, gerichtlich und außergerichtlich
Das Notariat Ströbele betreut Sie sowohl bei der Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen im privaten und unternehmerischen Bereich wie auch bei der Abfassung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, familienrechtlicher oder pflichtteilsrechtlicher Belange.
Es steht Ihnen ebenfalls für Vereinbarungen unter Miterben zur Teilung eines Nachlasses wie für die Formulierung von Erbscheinsanträgen nebst Abnahme entsprechender eidesstattlicher Versicherungen zur Verfügung.
Auf den nachfolgenden Unterseiten finden Sie einzelne Details zum Leistungsspektrum.