Notar, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht – Herzlich Willkommen auf der Homepage unserer Kanzlei in Frankfurt!
Wir sind im anwaltlichen Bereich eine seit über 15 Jahren spezialisierte Kanzlei im Erbrecht und Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Fragen rund um Trennung und Ehescheidung zur Verfügung. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Fragen des Erbrechts zur Verfügung, sei es beispielsweise beim Streit unter Miterben, bei der Geltendmachung von Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüchen, der Ermittlung und Sicherung des Nachlasses, der Testamentsvollstreckung oder bei der Anfechtung und Auslegung von Testamenten.
Wir sind für Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten sowie Oberlandesgerichten tätig. In anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel im Arbeitsrecht, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Bau- und Architektenrecht, im Straßenverkehrsrecht oder im Steuerrecht arbeiten wir mit einem Netzwerk qualifizierter Fachanwaltskollegen zusammen.
Im Notariat bieten wir Ihnen sämtliche hier anfallenden Tätigkeiten an, wobei wir hier auf eine über 25-jährige Erfahrung zurückblicken können. Besondere Erfahrungen und Kompetenzen bestehen hier im Immobilienrecht, aber auch im Bereich der Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie in allen Bereichen des Erbrechts wie der Konzeption von Testamenten und Erbverträgen, Erbscheinsverfahren sowie der Erbauseinandersetzungsverträge nebst derer Vermittlung.