Zur Vorbereitung von Maßnahmen der lebzeitigen Vermögensnachfolge sollten bestehende Testamente, Erbverträge und auch Eheverträge mit den beabsichtigten Maßnahmen in Einklang stehen. Würde beispielsweise eine Aufteilung von Vermögen unter Ehegatten zu Lebzeiten vorgenommen , würde dieses Ergebnis zunichte gemacht, wenn es bei einem „Berliner Testament“ verbleibt, wodurch das aufgeteilte Vermögen im Erbfall wieder auf den überlebenden Ehegatten alleine (zurück) vererbt wird. Auch Eheverträge sollten überprüft oder der Abschluss von Eheverträgen geprüft werden, etwa im Rahmen von Maßnahmen der „Güterstandsschaukel“ oder der „Ehewohnungsschaukel“.