Was kostet die Vermögensnachfolge?
Die Kosten der Vermögensnachfolge richten sich gewöhnlicherweise nach dem Wert der übertragenen Gegenstände. Im Rahmen von Immobilienübertragung entstehenden Notar- und Grundbuchkosten nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Berechnungsprogramme stehen hierfür im Internet zur Verfügung, anhand derer ein erster Eindruck gewonnen werden kann. Dabei ist auch der Frage der anfallenden Kosten in aller Regel Gegenstand der notariellen Beratung.
Regelmäßig kommen zu den Notar- und Gerichtskosten jedenfalls in komplexeren Fallgestaltungen Kosten steuerlicher Berater hinzu, hier etwa im Rahmen der Prüfung entworfenen Verträge auf ihre steuerlichen Auswirkungen sowie Kosten im Rahmen der Fertigung von Erbschafts -und Schenkungsteuererklärungen. Ebenso können Kosten zur Feststellung von Werten der zu übertragenden Gegenstände entstehen, etwa Sachverständigenkosten bei der Bewertung von Immobilien, vorbehaltenen Rechten oder bei der Unternehmensbewertung. Schließlich können in seltenen Fällen noch Kosten anwaltlicher Berater hinzu kommen.
Insgesamt ist jedoch die Frage, was welche Kosten mit der Vermögensübertragung einhergehen, der falsche Ansatz. Wesentlich ist vielmehr nicht die Frage, welche Kosten durch die Vermögensübertragung entstehen, sondern was diese bringt, welche Kosten eingespart werden und welche Ziele hierdurch erreicht werden. So können die Kosten Vermögensübertragung einen Bruchteil dessen ausmachen, was an Erbschaftssteuer festgesetzt wird, wenn hier keine Vorsorge getroffen wird. Weitaus höher und belastender sind Kosten und auch Schäden, die mangels Regelung der Nachfolge durch Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten im Fall gerichtlicher Prozesse nach dem Erbfall entsteht. Ebenso zu berücksichtigen sind Feindschaft und Streit sowie zeitlicher und nervlicher Aufwand, welche Familienangehörige auf Dauer entzweien können.