Erbprozess

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht seit 2006 berate und vertrete ich Mandanten speziell im Erbrecht. Ich bin bundesweit an allen Amtsgerichten , Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen und tätig. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu meinen Tätigkeiten und erbrechtichen Aspekten. Typische Verfahren sind:

Erbscheinsverfahren: Das Erscheinsverfahren dient der förmlichen Feststellung des Erben, damit dieser sodann den Nachlass an sich nehmen kann. Während ich in meiner Tätigkeit als Notar Erbscheinsanträge aufnehme und beurkunde, etwa aufgrund von Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge, vertrete ich Mandanten als Rechtsanwalt in Erbscheinsverfahren, also dann, wenn der Mandant vom Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag zur Stellungnahme übersandt bekommen hat. Es erfolgt die Prüfung, ob das Erbrecht tatsächlich besteht. Hier vertrete ich Mandanten gegenüber dem Nachlassgericht.

Pflichtteilsverfahren: Pflichtteilsberechtigt sind regelmäßig Kinder des Erben (Abkömmlinge), Ehegatten und Eltern des Erblassers, wenn dieser keine Kinder hatte. Wurden diese durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen, also entweder ausdrücklich oder durch die Benennung anderer Personen enterb, steht diesen der Anspruch auf den Pflichtteil zu. Hier vertrete ich Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsforderungen.

Vermächtnisforderungen: Oftmals werden in Testamenten Personen einzelne Gegenstände oder Geldbeträge zugedacht. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Vermächtnisansprüche. Hier vertrete ich Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung solcher Ansprüche.Das Pendant im notariellen Bereich ist die Konzeption und Beurkundung von Vermächtniserfüllungsverträgen, soweit Immobilien und / oder Unternehmen beteiligt sind.

Testamentsvollstreckerverfahren: Soweit in einer letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, hat der Testamentsvollstrecker Rechte und Pflichten. Hierzu berate und vertrete ich Erben und Testamentsvollstrecker bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen betreffend die Testamentsvollstreckung. Im notariellen Bereich kommt die Beurkundung von Testamentsvollstreckerzeugnissen in Betracht sowie Erbauseinandersetzungsverträge auf Betreiben des Testamentsvollstreckers.

Prozesse von Miterben, Teilung des Nachlasses: Soweit mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ich berate und vertrete als Rechtsanwalt zur Durchsetzung und Verteidigung betreffend die einzelnen Rechte und Pflichten der Erben untereinander sowie gegenüber Dritten bis hin zur schlussendlichen Aufteilung des Nachlasses. Den notariellen Bereich betreffen hierzu Erb- und Teilerbauseinandersetzungsverfahren, etwa bei der Aufteilung von Immobilieneigentum, sowie das notarielle Nachlassvermittlungsverfahren.